Jetzt kostenlos
Immobilie
bewerten lassen!

News & Aktuelles

Was Sie schon immer wissen wollten...


News

Türen und Fensterrahmen

In den meisten Fällen sind sie beim Einzug ja weiß. Aber muss das so bleiben? Darf ich als Mieter meiner Kreativität nicht freien Lauf lassen. Darf ich meine Zimmertüren und heute rot und morgen blau streichen?

Gibt es dabei etwas zu beachten?

Um es kurz zu machen: Als Mieter dürfen Sie das.

Im konkreten Fall wurde das sogar vom BGH so entschieden (Az.: VIII ZR 50/09).

Es ging darum, dass die Mieterin einer Berliner Wohnung per Vertrag verpflichtet werden sollte, Tür- und Fensterrahmen "nur weiß" zu lackieren. 

Weil sich die Frau nicht daran hielt, verlangte die Vermieterin beim Auszug Schadenersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Die Klage blieb beim BGH wie schon in den Vorinstanzen erfolglos.

Weil eine Farbvorgabe für den Innen-anstrich im Mietvertrag benachteilige den Mieter unangemessen, so der VIII. BGH-Zivilsenat. "Dem Mieter kann nicht vorgeschrieben werden, wie er zu wohnen hat", meinte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung. "Der persönliche Lebensbereich würde damit unangemessen eingeschränkt."

Wegen der unzulässigen Farbvorgabe ist die Mieterin auch nicht mehr zu anderen Schönheitsreparaturen wie Tapezieren oder Streichen von Fußböden oder Heizkörpern verpflichtet. Bei Schönheitsreparaturen handele es sich um eine "einheitliche Rechtspflicht, die sich nicht in Einzelmaßnahmen aufspalten lässt", so der BGH (Az.: VIII ZR 50/09). Ist eine Klausel im Vertrag unwirksam, sind dies alle. 

Als Hausverwaltung haben wir es regelmäßig mit Mietverträgen zu tun. Wir wissen worauf es ankommt, worauf zu achten ist und wie wir Sie als Eigentümer bestens vertreten.

Überzeugen Sie sich selbst.

Lütt Immobilien GmbH
info@luett-immobilien.de

25.11.2021, dpa

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
nichts passendes gefunden