Grundsteuerreform
Grundsteuerreform
Mit der reformierten Grundsteuer soll 2025 der neue Grundsteuerwert den veralteten Einheitswert ablösen.
Dazu werden derzeit bundesweit alle Grundstücke neu bewertet. Der 1. Januar 2022 dafür der erste Stichtag.
Das Finanzamt legt also den Wert des Grundbesitzes fest, den er am 1. Januar 2022 hat.
Zukünftig wird die Grundsteuer sich dann an diesem Wert orientieren.
Viele Daten für die Neuberechnung hat das zuständige Finanzamt bereits, einige andere müssen jedoch durch die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte noch übermittelt werden.
Diese Erklärungen können ab Juli 2022 über Elster auch digital übermittelt werden. Bis spätestens 31. Oktober 2022 müssen sie beim Finanzamt eingegangen sein.
Grundstücksbesitzer erhalten innerhalb der nächsten Jahre dann einen Feststellungsbescheid, in dem der neue Grundsteuerwert, die Steuermesszahl sowie der Steuermessbetrag mitgeteilt wird.
Ab 2025 folgen dann die Grundsteuerbescheide der Gemeinden mit der neuen Grundsteuer.
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17.02.2022,
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