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Was Sie schon immer wissen wollten...
Immobilie geerbt - und nun?
Es ist nur natürlich, dass Sie im Falle einer Erbschaft von Immobilien, egal ob Wohnung oder Haus, ersteinmal viele Fragen haben werden.
Worauf Sie beim Erbe einer Immobilie achten sollen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie bereiten Sie sich am besten darauf vor.
Fakt ist, im Fall einer Erbschaft werden Sie Rechtsnachfolger des Erblassers und somit neuer Eigentümer der Immobilie, mit allen Rechten und Pflichten. Es
ist daher sehr sinnvoll, in einem ersten Schritt festzustellen, ob das geerbte Objekt über einen Wert verfügt. Hierbei sind nicht zuletzt
gesetzliche Fristen zu beachten. Es bleibt nicht immer viel Zeit, ein Erbe abzulehnen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen hierzu gerne einen
Notar, der Sie dabei unterstützt und auch hinsichtlich der jeweiligen Vor- und Nachteile Ihrer Entscheidungen und der damit verbundenen
Auswirkungen unterstützt.
Erbengemeinschaft oder haben Sie alleine geerbt?
Haben Sie gemeinsam mit anderen die Immobilie geerbt, dann handelt sich es um eine sogenannte Erbengemeinschaft. Wichtig ist, dass Sie jetzt
mit allen Beteiligten klären, wie mit der geerbten Immobilie umgegangen werden soll. Ob die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll.
Eventuell möchte aber auch einer der Erben die Immobilie komplett alleine übernehmen, dann kann er die Miterben auszahlen, sofern Sie sich
über den angemessenen Kaufpreis einig geworden sind. In jedem Fall sollten Sie eine gemeinsame Einigung erzielen. Andernfalls droht häufig
eine Teilungsversteigerung. Das wäre mit Abstand für alle Beteiligten die wirtschaftlich schlechteste Lösung.
Schwein gehabt – Alleinerbe!
Jetzt haben Sie das Glück die Immobilie alleine geerbt zu haben. Und nun? Was machen Sie damit? Was haben Sie vor? Selbst nutzen und bewohnen?
Vermieten? Verkaufen? Denken Sie in jedem Fall an die eventuell entstehende Erbschaftsteuer. Lassen Sie sich bitte hierzu unbedingt von einem
Steuerberater beraten. Nur dieser kann Sie umfassend beraten und geht ganz individuell auf Ihren Erbfall und Ihre finanzielle Situation eingehen.
Geerbte Immobilie selbst bewohnen
Bevor Sie die Immobilie beziehen (und ggf. Ihren Mietvertrag kündigen) sollte in jedem Fall geklärt sein, dass Sie wirklich alleiniger Eigentümer sind. Also erst mal den Erbschein und/oder die Umschreibung im Grundbuch abwarten.
Wenn Sie die geerbte Immobilie 10 Jahre selbst bewohnen, entfällt die Erbschaftssteuer. Aber auch hier gibt es Ausnahmen oder weitere Regelungen im Steuerrecht – insbesondere, wenn Kinder erben. Sie sehen also, die Beratung durch einen Steuerberater sollten Sie in jedem Fall in Anspruch nehmen.
Immobilie vermieten
Manche Immobilien sind bereits vermietet. Als Erbe treten Sie in den bestehenden Mitvertrag mit dem Mieter ein und führen diesen fort. Ein neuer Mietvertrag wird dazu nicht abgeschlossen. Sie haben damit alle Rechte und Pflichten des Erblassers. Vielleicht möchten Sie die Immobilie selbst bewohnen? Dann können Sie dem Mieter wegen Eigenbedarf fristgerecht kündigen.
Immobilie verkaufen
Natürlich können Sie die geerbte Immobilie auch verkaufen. Bedenken Sie jedoch, dass eventuell von dem Kaufpreis noch bestehende Grundschulden und Hypotheken beglichen werden müssen. Prüfen Sie vor dem Verkauf auch, ob ggf. noch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Dies können Sie mit der Bank klären, mit der noch ein Darlehnsvertrag besteht. Dazu sollten Sie natürlich vor dem Verkauf den Marktwert der Immobilie kennen. Sprechen Sie einen Immobilienmakler vor Ort an und lassen Sie sich einen Marktpreis ermitteln. Dabei spielen viele verschiedene Umstände eine Rolle. Ist die Immobilie vermietet? Zahlt der Mieter pünktlich die Miete oder besteht an dem Objekt Sanierungsbedarf?
Brauche ich einen Erbschein?
Um die Rechtsnachfolge bei Mietern oder Käufern nachweisen zu können, benötigen Sie einen Erbschein. Sie erhalten den Erbschein auf Antrag beim Nachlassgericht. Dann können Sie im Grundbuch den Eigentümerwechsel umschreiben lassen. Liegt ein notarielles Testament vor, genügt dieses dem Grundbuchamt. Bedenken Sie, dass sich der Erhalt des Erbscheins oder / und die Umschreibung im Grundbuch zeitlich sehr hinziehen können. Beginnen Sie daher nicht zu früh mit der Vermarktung für Verkauf oder Vermietung. Denn solange sind Sie rechtlich noch kein Eigentümer. Gern berate ich Sie, wie Sie die Zwischenzeit sinnvoll für die Vorbereitung nutzen können.
Wird Grunderwerbsteuer fällig?
Eine geerbte Immobilie unterliegt nicht dem Grunderwerbssteuergesetz.
Eigentumsumschreibung
Schreiben Sie das Eigentum innerhalb zwei Jahren nach Ableben des Erblassers um, denn dann fallen keine Grundbuchgebühren an.
Tipp von Ihrem regionalen Immobilienprofi: Haben Sie sich dazu entschieden, die Immobilie zu behalten, dann sollten Sie nichts überstürzen. Sie haben dann keinen Zeitdruck. Lassen Sie sich ausführlich von einem Immobilienmakler, Notar und Steuerberater beraten. Gerade ein Verkauf der Immobilie sollte gut vorbereitet werden, damit Sie am Ende nicht doch noch unter Zeitdruck geraten oder finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.
Lassen Sie sich daher beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie von einem Profi unterstützen. Bei Bedarf informieren wir Sie unverbindlich und dirkret.
Sie erreichen mich telefonisch mit 0171/2621697 oder per E-Mail an luett@luett-immobilien.com.
01.11.2021,