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Informationen aus dem Energiesektor
Strom- und Gaspreisbremse treten in Kraft
Gas- und Stromkunden können ab März 2023 mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres vorherigen Jahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Prämien nur noch für reine E-Autos
Ab dem 1. Januar gibt es die staatliche Förderung nur noch für rein elektrisch betriebene Autos und das gestaffelt nach Kaufpreis. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro werden ab dann, statt mit 6.000 Euro, nur noch mit 4.500 Euro bezuschusst. Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro gibt es nur noch 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro). Plug-In-Hybride - also Autos, deren Akkus sowohl mit Strom als auch über einen Verbrennungsmotor geladen werden können - erhalten keine Förderung mehr. Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden.
Mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen
Durch das novellierte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gibt es 2023 mehr Geld für die Einspeisung von Strom aus der heimischen Photovoltaik-Anlage. Das gilt für alle Anlagen, die ab 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Dann gibt es beispielsweise für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung 8,6 Cent/Kilowattstunde, für Anlagen bis 40 Kilowatt Leistung 7,5 Cent/Kilowattstunde. Zudem entfällt im EEG 2023 die technische Vorgabe, dass höchstens 70 Prozent der Nennleistung in das öffentliche Stromnetz gespeist werden müssen.
Atomausstieg
Mitte April gehen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.
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23.01.2023, haufe.de