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Was Vermieter wirklich wollen

Was Vermieter wirklich wollen

Wenig Geld, befristeter Arbeitsvertrag, kaum Erfahrung? Wer jung ist, hat es auf dem Mietmarkt besonders schwer. Wir verraten, wie man trotzdem an die Traumwohnung kommt – vielleicht.

Kommunikation - Klar, sprechen Sie mit dem Mieter, gerne auch etwas Klönschnack. Vielleicht haben Sie ja auch Gemeinsamkeiten, beruflich oder privat. Was Sie aber tunlichst bleiben lassen sollten, sind Diskussionen über das Mietrecht. Das bringt sie in Sekundenschnelle ins Aus. Nehmen Sie einen Zollstock und Notizblock mit, das zeigt, dass Sie vorbereitet sind.

Bekommen Sie trotz festem Job mit geregeltem Einkommen keine Zusage, dann liegt es oft auch an einem sehr knappen Wohnungsmarkt. Auf halbwegs vernünftige Angebote kommen dann schnell mal 200 Miet-Bewerber. Da ist es oft schlicht Glück, dass man auf dem frühen positiven Stapel landet. Überlegen Sie auch, ob Sie nicht vielleicht doch auf das eine oder andere Ausstattungsmerkmal verzichten können. Evtl. genügt ja auch ein klitzekleiner Balkon.

Natürlich interessieren sich Vermieter auch für Ihre Bonität, aber das ist nicht das allein entscheidende. Eine Neuvermietung hat für den Vermieter immer was mit Zeitaufwand und Kosten, im schlimmsten Fall sogar mit Mietausfall zu tun. Vermieter wollen daher Wohnungen meist über einen längeren Zeitraum vermieten, zwei Jahre sollten es mindestens sein. Das kann man sich zum Vorteil machen, indem man sich auf eine längere Mindestmietdauer einlässt – und das auch in die Bewerbung schreibt und hervorhebt.

Studierende haben es bei der Wohnungssuche oft etwas schwerer. Kein Arbeitsvertrag und oft keine Rücklagen. Hier müssen dann oft die Eltern als Bürge oder zweite Mietpartei unterstützen. Problematisch wird es dann häufig bei der Kaution. Grundsätzlich dürfen Hausverwaltungen eine Kaution oder eine Bürgschaft nehmen. Aber nicht beides zusammen. Sich im Streitfall an einer Bürgschaft zu bedienen kann sehr komplex, aufwendig und langwierig sein. Für den Vermieter ist es daher von Vorteil, wenn die Eltern als zweite Mietpartei auftreten. Mitmieter haften im Gegensatz zu Bürgen nicht nur in Höhe dreier Monatsmieten, sondern unbegrenzt. Wer ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern hat, sollte dem Vermieter deshalb diese Variante vorschlagen.

In angespannten Marktsituationen neigt man gerne mal dazu, sich eine zu teure Wohnung auszusuchen. Als Richtschnur schlagen wir vor, dass die Brutto Warmmiete höchstens in etwa einem Drittel des Haushalts-Nettoeinkommens entspricht. Wer sich also eine Wohnung für 500 Euro Warmmiete mietet, der sollte 1500 Euro oder mehr Nettoeinkommen haben; hinzu kommen ja noch Strom und Internet. Dann passt die Wohnung auch meist zum eigenen Einkommen.

Natürlich ist an dieser Stelle auch die Webseite mieterclub.de zu erwähnen. Dabei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Matchingportal für den Großraum Kiel, ähnlich einer Datingseite. Nach Registrierung stellen Sie Ihr Suchprofil ein und Ihnen werden alle, auf dieses Profil passenden, Objekte angezeigt. Sie können dann direkt mit den Anbietern kommunizieren. Neben Vorlagen für Ihre Mietbewerbung sind in den Kosten auch eine 4-fach Bonitätsauskunft enthalten. Der wesentliche Vorteil beim Mieterclub ist der, dass die Immobilien dort angeboten werden, noch bevor sie auf den gängigen Portalen inseriert werden. Sie haben also einen Informationsvorsprung.

Welche Dokumente sind bei einer Mietbewerbung wichtig? Ganz weit vorne steht die Selbstauskunft mit allen erforderlichen Daten, Angaben zum bisherigen Wohnort, Kindern, Haustieren, Beruf, Einkommen und was sonst noch so wichtig ist. Auch eine Kopie der amtlichen Ausweise ist erforderlich und meistens auch die letzten drei Gehaltsnachweise. Steigt der neue Mieter erst in einen neuen Job ein, ist oft eine Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrags gewünscht. Auch die Information, ob Sie Raucher sind könnte abgefragt werden, ggf. noch welche Hobbys Sie haben. Und wenn Sie ein ansprechendes Foto haben, dann ist das bestimmt auch nicht schlecht mit beizulegen. Am besten ist es, wenn Sie alles in ein PDF Dokument packen und als eine Datei dem Vermieter oder dessen Verwalter zur Verfügung stellen.
 

02.08.2022,

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