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Wohnungsschlüssel

Klare Antwort: Nein. Aber ...

Also grundsätzlich dürfen Vermieter keinen Zweitschlüssel behalten. Das gilt für die Wohnungstür, den Briefkasten, Keller und so weiter.

Es müssen immer sämtliche Schlüssel zu Vertragsbeginn an den Mieter übergeben werden. Allerdings hat auch der Mieter bei längerer Abwesenheit eine Sorgfaltspflicht.

So sollte er den Schlüssel si hinterlegen, dass der Vermieter (zum Beispiel in einem Schadensfall) Zutritt gewährt bekommt. Am besten ist es, der Mieter hinterlegt den Zweitschlüssel bei einer Vertrauensperson und informiert die Vermieter hierüber. 

Auch bei einer freiwilligen Hinterlegung darf der Vermieter nicht einfach in die Wohnung gehen. Auch dann muss er immer den Mieter benachrichtigen, wenn er die Mieträume betreten möchte.

 

Wenn auch Sie eine Frage aus dem Bereich Vermieten, Verwalten oder Verkauf von Immobilien haben, sprechen Sie uns an. Ihre regionalen Marktexperten der Lütt Immobilien GmbH.

www.luett-immobilien.de
info@luett-immobilien.de

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17.02.2022,

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