Jetzt kostenlos
Immobilie
bewerten lassen!

Was tun bei einer Scheidung?

Wer bekommt jetzt das Haus?


Lease Back

Ein Traumhaus, zwei Menschen und eine Scheidung

Wie geht man mit diesem Horrorszenario um?

Trotz der ernüchternden Statistiken, die einen Trend hin zur Scheidung aufweisen, wagen es heute immer noch viele mutige Liebespaare sich das Ja-Wort zu geben und gemeinsam eine Immobilie zu kaufen.

Doch bröckelt die Liebe, wird es problematisch. Was geschieht mit Ihrem Eigenheim oder Ihrer Eigentumswohnung? Wer darf wohnen bleiben und wer zieht aus? Was geschieht mit dem noch nicht abbezahlten Kredit?

Fragen über Fragen, die wir Ihnen hier gerne beantworten, damit Sie endlich wissen, wie Ihre Karten stehen.

Wer kriegt jetzt das Haus?

Wenn die Ehepartner nicht so umsichtig waren, einen Ehevertrag aufzusetzen, der alle Eventualitäten rund ums Immobilien-Eigentum klärt, so gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beim Zugewinnausgleich wird ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern vorgenommen. Dieser bezieht sich auf jedwedes Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, so auch eine Immobilie. Leider lässt sich ein Haus oder eine Wohnung nicht ohne weiteres in zwei gleich große Stücke teilen. Deshalb müssen sich die Ehepartner darüber einigen, wie die Immobilie finanziell unter einander aufgeteilt werden soll.

Ist eine Einigung nicht möglich, bleibt es dem Gericht überlassen, ein Urteil zu fällen. Auch hier fallen erneute Kosten an, die durch eine friedliche, außergerichtliche Einigung erspart bleiben können.

Was geschieht mit dem Kredit?

Die meisten Kredite laufen über Jahrzehnte. Einige Ehen nicht. Ist der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt, wenn zwei Partner sich scheiden, stehen Sie vor erneuten Problemen.

Denn für den Kredit haftet prinzipiell nur die Person, die den Vertrag mit der Bank unterschrieben hat. Dabei ist es der Bank schlichtweg egal, ob die Partner noch verheiratet sind oder nicht, oder ob der Vertragspartner überhaupt noch in der Immobilie wohnt.

Haben aber beide Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, besteht für die Eheleute gegenüber der Bank eine Gesamtschuld. Die Bank hat dann das Recht von beide Vertragspartnern den gesamten Betrag einzufordern.

Hat ein Ehepartner den vollen Betrag bei der Bank ausgeglichen, steht ihm das Recht zu, die Hälfte des Betrages vom anderen Partner einzufordern.

Niemals sollte aber ein mittelloser Ehepartner den Kreditvertrag einer Bank unterschreiben.

5 Möglichkeiten für die Scheidungs-Immobilie

1. Realteilung

Eine kostspielige Entscheidung: Die Immobilie wird umgebaut: zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten entstehen. Nach der Scheidung können entweder beide Expartner getrennt darin wohnen oder sich individuell entscheiden, ob Sie Ihren Teil der Wohnung oder des Hauses vermieten oder verkaufen.

2. Verkaufen

Die lukrativste Entscheidung: Die Immobilie wird gemeinsam verkauft und der Erlös, nachdem laufende Kredite (und evtl. Eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank) ausgezahlt sind, untereinander gerecht aufgeteilt.

3. Auszahlung des Expartners

Weigert sich einer der Partner das Haus zu verkaufen oder möchte gerne allein darin wohnen bleiben, kann die Immobilie von diesem dann übernommen werden. Der Partner, der aus dem Haus auszieht und keinen Nutzen mehr von der gemeinsamen Immobilie hat, wird dann ausgezahlt. Dabei zu beachten ist die Bank. Diese sollte an dem Vorhaben teil haben, damit der Ehepartner, der die Immobilie verlässt, aus dem Kredit entlassen werden kann.

4. Versteigerung

Der größte Verlust: Können Sie sich überhaupt nicht mit Ihrem Expartner einigen, können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Das Vollstreckungsgericht versteigert das Haus dann öffentlich. Tatsächlich bleibt der Erlös aus der Versteigerung meistens weit hinter dem zurück, was ein selbstständiger Verkauf hätte einbringen können. In diesem Fall machen Sie also wahrscheinlich Verluste.

5. Übertragung

Ein heikles Geschenk: Haben Sie in der Ehe gemeinsame Kinder gezeugt, dürfen Sie die Immobilie auf diese übertragen. Ist das Kind noch minderjährig, muss das Vormundschaftsgericht diesem Vorgang zustimmen.

Bevor Sie sich für diese Lösung entscheiden, bedenken Sie, dass so ein Geschenk für ein Kind in Zukunft eine große Belastung werden kann. Grundsteuer, Unterhaltungskosten, Eigentümerpflicht… all das läuft in Zukunft auf den Namen Ihres Kindes.

Was ist der Königsweg?

Der Königsweg, der Ihnen Stress, Geld und Tränen spart, ist wie schon erwähnt der Ehevertrag. Darin sollten Sie von vornherein alle Eventualitäten rund um die Immobilie einplanen und ausformulieren. Haben Sie dies nicht getan, besteht noch die Möglichkeit eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen, noch während Sie verheiratet sind.

Im Großen und Ganzen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie mit einer gemeinsamen Immobilie im Falle einer Scheidung umgegangen werden kann.

Wir, bei Lütt Immobilien, beraten Sie gerne in dieser brenzlichen Angelegenheit und versuchen mit Ihnen eine Lösung zu finden, der auf Sie individuell zugeschnitten ist. Seit 25 Jahren kümmern wir uns um die bestmögliche Vermarktung Ihrer Immobilien.

Wir sind der richtige Ansprechpartner für Ihre Immobilien in Kiel.

astrid_luett

Lütt Immobilien GmbH
Auguste-Viktoria Str. 14
24103 Kiel

Astrid Lütt

Telefon:+49 (0)431 5355070
Mobil:+49 (0)171 2621697
Fax:+49 (0)431 53550777

Jetzt Kontakt aufnehmen

nichts passendes gefunden