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Eigener Brunnen im Garten

Worauf Sie beim Bohren eines Brunnens im Garten achten sollten

Ein eigener Brunnen im Garten klingt zunächst gut. Einerseits können Gartenbesitzer mit dem geförderten Grundwasser regelmäßig ihre Parzelle bewässern, insbesondere wenn das Wasser in der Regentonne knapp wird.

Andererseits lassen sich mit dem Brunnenwasser Hunderte Euro an Wasserkosten im Jahr sparen, insbesondere angesichts der hohen Preise für Trinkwasser. Ein weiteres überzeugendes Argument ist, dass der eigene Brunnen als nachhaltig gilt, da das entnommene Grundwasser sofort zur Bewässerung verwendet wird und dem natürlichen Kreislauf nicht dauerhaft entzogen wird. Es ist auch wichtig zu beachten, dass dafür kein Trinkwasser verwendet wird.

Planung und Genehmigung

Bevor Sie mit dem Bohren eines Hausbrunnens oder einer Grundwasserentnahmestelle beginnen, sollten Sie sich über die geltenden rechtlichen Voraussetzungen informieren. Diese können je nach Gemeinde und Bundesland variieren. In einigen Regionen benötigen Sie eine Genehmigung für den Brunnenbau, während Sie in anderen nur Ihr Vorhaben bei der zuständigen örtlichen Behörde anmelden müssen, in der Regel bei der unteren Wasserbehörde. Die spezifischen Regelungen hängen auch von der Tiefe des Brunnens und der Verwendung des entnommenen Wassers ab.

Gemäß § 49 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) muss jede Erdbohrung, die "direkt oder indirekt auf das Grundwasser einwirkt", gemeldet werden. Das bedeutet, dass unabhängig von der Tiefe des Brunnens der Bau bei der zuständigen Behörde und der Gemeinde/Kommune angemeldet werden muss.

Wenn der Brunnen zur Trinkwasserversorgung dient, muss er außerdem beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Des Weiteren müssen Brunnenbesitzer gemäß der Verordnung regelmäßig das Brunnenwasser untersuchen lassen.

Informieren Sie sich also rechtzeitig vor dem Bohren des Brunnens, wo und wie Sie Ihr Vorhaben anmelden und genehmigen lassen müssen. Ansprechpartner dafür sind die zuständigen Kommunen.

Darüber hinaus sollten Sie vor der Anmeldung sorgfältig planen, wo sich der Brunnenstandort befinden soll. Diese Informationen werden für die Anmeldeformulare benötigt.

Das Bohren eines Brunnens: Was sagen die Gesetze?

Grundsätzlich besagt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dass das Bohren nach Grundwasser gemeldet werden muss (§ 49 WHG). Wenn Sie dann Wasser entnehmen möchten, bedarf es keiner zusätzlichen Genehmigung (§ 46 WHG), unabhängig davon, ob Sie es für die Gewinnung von Brauch- und Trinkwasser oder zum Bewässern von Rasen, Blumenbeeten oder Gemüsegärten verwenden. Im Paragraph 46 heißt es konkret:

Das Entnehmen, Fördern, Ableiten oder Ableiten von Grundwasser bedarf keiner Erlaubnis oder Genehmigung

Zugleich sagt das Gesetz aber, dass das Landesrecht letztlich darüber entscheidet, ob ein Brunnenbau im eigenen Garten erlaubt oder verboten ist. Hier gibt es entsprechende Landeswassergesetze (LWG). Die Voraussetzungen für Brunnenbohrungen sind in den örtlichen Kommunen oder Städten teilweise sehr unterschiedlich.

Sie hängen auch davon ab, in welcher Umgebung sich Ihr Grundstück befindet – zum Beispiel im Bereich einer Wasserschutzzone. Außerdem müssen Sie sich darüber erkundigen, ob Sie den Hausbrunnen in Ihrem Fall auch bei der örtlichen Wasserbehörde, zum Beispiel der unteren Wasserbehörde, anmelden müssen. Es besteht eine sogenannte Anzeige- oder Genehmigungspflicht. In vielen Kommunen muss ein Formular zusammen mit einem Lageplan eingereicht werden.

An die jeweiligen Vorschriften sollte man sich unbedingt halten. Wer seinen Brunnen nicht anmeldet oder anzeigt, riskiert eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro sowie die Stilllegung des Brunnens und die dafür entstehenden Kosten.

Einen Brunnen bohren: Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für einen Brunnen lassen sich nicht pauschal beziffern, weil sie von den Arbeitsstunden, den Materialkosten, der Brunnenart, der Bohrtiefe und dem Bodengrund abhängig sind. Folgende Richtwerte für den Brunnenbau gibt es aber zur groben Orientierung:

Brunnenart *Kosten
Rammbrunnen (eigenhändig) Bohren: keine
Material: circa 20 Euro/Meter
Bohrbrunnen mit Hauswasserwerk (Firma) Bohren: circa 60 Euro/Meter
Material: 5 Euro/Meter
Tiefbrunnenpumpe: circa 80–400 Euro
Bohrbrunnen mit Tiefbrunnenpumpe (Firma)      Bohren: circa 120 Euro/Meter
Material: 20 Euro/Meter
Tiefbrunnenpumpe: circa 200–400 Euro


*Quelle: Das Haus
 

15.06.2023,

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