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Gasheizung

Gasheizung - Neue Pflichten für Eigentümer ab 1. Oktober

Um Energie zu sparen hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Ein erster Schwung an neuen Regeln gilt seit dem 1. September, diese können Sie auf unserer Homepage unter https://www.luett-immobilien.de/news/energiesparen_das_gilt_seit_dem_1_september-2273.html nachlesen . Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen tritt am 1. Oktober in Kraft. Hier geht es auch um Heizungsanlagen.

Was auf Eigentümer zukommt sind mittelfristig wirkende Maßnahmen zum Energiesparen:
Die  Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) tritt am 1.10.2022 in Kraft und soll für zwei Jahre gelten. Die Verordnung betrifft öffentliche, private und Firmengebäude und sieht vor:

Jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen werden verpflichtend. Dabei sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden.
Der sogenannte hydraulische Abgleich wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas verpflichtend. Hierdurch sollen Heizungen effizienter arbeiten. Es geht um eine optimale Verteilung des Wassers in den Heizkörpern.
Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

Für Unternehmen sieht die zweite Verordnung außerdem vor: Bei einem Verbrauch ab zehn Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden Firmen zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet, falls sie bereits ein Energieaudit gemacht haben, bei dem Verbräuche und Einsparmöglichkeiten aufgeschlüsselt werden.

21.09.2022,

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