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Jetzt weitere Zuschüsse für Energieträger

Zuschüsse für Heizöl und Pellets: Pro Antrag gibt es soviel Geld

Auch wer mit Heizöl, Briketts, Flüssiggas oder Pellets heizt, soll jetzt finanziell entlastet werden. Bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Haushalt sind möglich. Anträge sollen ab Anfang Mai online gestellt werden können, rückwirkend für 2022.

Strom- und Gaskunden profitieren bereits seit Monatsanfang von den sogenannten Preisbremsen. Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holzhackschnitzeln, Briketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, mussten länger auf eine Entlastung warten. Konkret geht es um Verwaltungsvereinbarungen.

Die Anträge sollen ab Anfang Mai 2023 rückwirkend für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022 gestellt werden können. Die Frist wird voraussichtlich bis zum 20.10.2023 laufen.

Dass es eine Härtefallregelung geben soll, hatten die Ampel-Fraktionen am 13.12.2022 beschlossen. Bei den Details mussten sich der Bund, der die Kosten trägt, und die Länder, die das Programm abwickeln, noch klar werden.

Härtefallhilfen: Antrag und Zuschüsse

Entlastet werden sollen private Haushalte: Eigentümer, aber auch Mieter, deren Wohnung mit den genannten Energieträgern beheizt wird. Wird die Feuerstätte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet.

Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind die Kosten gegenüber dem Durchschnittswert. Dafür wurden Referenzpreise ermittelt.

Für Heizöl liegen diese bei 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Für Holzhackschnitzel beträgt der Referenzpreis elf Cent pro Kilo, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo. Bei Scheitholz liegt der Referenzpreis bei 85 Euro je Raummeter, bei Kohle / Koks bei 36 Cent pro Kilo – jeweils inklusive Umsatzsteuer. Maßgeblich ist das Lieferdatum. In Ausnahmefällen können die Länder auf das Bestelldatum abstellen, wenn nachgewiesen wird dass im Entlastungszeitraum 2022 bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Der direkte Zuschuss wird auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über eine Verdopplung hinausgehen. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt, höchstens allerdings 1.000 Euro bei Antragstellung durch einen Zentralantragsteller, also einen Vermieter für mehrere Haushalte.

Berechnungsbeispiel:

Ein Haushalt bezieht 5.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,65 Euro/Liter zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/Liter). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((5.000 x 1,65) - 2 x (5.000 x 0,71)) = 920 Euro.

Der Startschuss für Anträge soll in den kommenden Wochen erfolgen, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. Zwischen den Ländern könne es aber zu zeitlichen Unterschieden kommen. Bund und einzelne Länder wollten "zeitnah" einen Online-Rechner zur Verfügung stellen.

12.04.2023, haufe.de

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