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KfW-Förderung für Neubauten: Hier finden Sie die aktuellen Regelungen
Die neue KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten gilt seit 1. März 2023. Das müssen Käufer und Bauherren jetzt wissen.
Zum 1. März 2023 geht die neue KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten (KFN) an den Start. Interessierte Bauherren und Käufer können einen Förderantrag für eine der zwei folgenden Neubau-Varianten stellen:
- Neubau mit Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) – maximale Förderhöhe: 100.000 Euro
- Neubau mit Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) – maximale Förderhöhe: 150.000 Euro
Dafür steht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung. Die Effizienzhaus-Stufe 55 (EH55) – umgangssprachlich auch KfW 55 – wird im neuen KFN-Programm nicht mehr gefördert.
Ab Juni 2023 will Bundesbauministerin Klara Geywitz außerdem eine neue Eigentumsförderung für Familien einführen, die das Baukindergeld ersetzen soll. Gefördert werden sollen damit Familien mit maximal 60.000 Euro Jahreseinkommen plus 10.000 Euro für jedes Kind. Für dieses KfW-Programm stehen als Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere 350 Millionen Euro zur Verfügung.
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Im Sommer 2021 haben die Bundesregierung und die KfW-Bank die Förderprogramme für das energieeffiziente Bauen und den Kauf eines Effizienzhauses reformiert und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt.
Achtung: KfW-Darlehen werden nicht direkt bei der KfW-Bank beantragt, sondern vor dem Bau oder Kauf einer Immobilie über einen Finanzierungspartner des Kunden – in der Regel der Partner für die Baufinanzierung. Diese Bank, Sparkasse oder Versicherung leitet die Anträge an die KfW weiter.
Was ist das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“?
Um das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ zu erhalten, sind Bauherren verpflichtet die „ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie die Qualität der Planungs- und Bauprozesse nachzuweisen“. Alle weiteren Informationen dazu stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf dem Informationsportal für das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ zur Verfügung.
KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten
Über die neue Förderung für klimafreundliche Neubauten (KFN) fördert die KfW seit 1. März 2023 den Bau und Erwerb energieeffizienter Neubauten, die mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllen. Ein EH40 ist ein Haus, das 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Standard-Hauses verbraucht.
Wer kann die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten beantragen?
Folgende Personengruppen können die neue KfW-Förderung beantragen:
Privatpersonen
Wohneigentumsgemeinschaften
Organisationen
Unternehmen
Info: Voraussetzung für die Förderung ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten. Diese sind in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden.
KfW-Förderung klimafreundliche Neubauten: Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines Neubaus, der mindestens den EH40-Standard erfüllt. Dafür gibt es bei der KfW folgende zwei Föderstufen:
Klimafreundliches Gebäude
- mindestens Effizienzhaus-Stufe 40
- Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) müssen erfüllt sein
- Einbau von Heizungen, die mit Öl, Gas oder Biomasse betrieben werden, ist ausgeschlossen
Klimafreundliches Gebäude mit QNG
- mindestens Effizienzhaus-Stufe 40
- Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG Premium)“
- Einbau von Heizungen, die mit Öl, Gas oder Biomasse betrieben werden, ist ausgeschlossen
In beiden Förderstufen wird der Bau oder Kauf inklusive Nebenkosten, die Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Berater sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
KfW-Förderung klimafreundliche Neubauten: Was wird nicht gefördert?
Von der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten ausgeschlossen sind:
die nachträgliche Förderung eines bereits begonnenen Projekts
die Umschuldung eines bestehenden Kredits
der Kauf eines Grundstücks
Klimafreundliche Neubauten (KFN): Höhe und Konditionen der KfW-Förderung
Mit der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten werden aus dem Topf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgende Neubauten als Teil der Baufinanzierung mit zinsverbilligten Krediten gefördert:
Effizienzhaus-Stufe Fördersumme
EH40 Maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit
EH40 mit Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) Maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit
Folgende vier Laufzeitvariantenn stehen in der Neubau-Förderung zur Verfügung:
Laufzeit | Tilgungsfreijahre | Zinsbindung | Sollzins p.a. |
4 bis 10 Jahre (endfälliges Darlehen) | komplette Tilgung am Laufzeitende | gesamte Laufzeit | 1,01% |
4 bis 10 Jahre (Annuitäten Darlehen) | höchstens 2 Jahre; | gesamte Laufzeit | 0,01% |
11 bis 25 Jahre (Annuitäten Darlehen) | höchstens 3 Jahre; | die ersten 10 Jahre | 0,70% |
26 bis 35 Jahre (Annuitäten Darlehen) | höchstens 5 Jahre; | die ersten 10 Jahre | 0,90% |
Klimafreundliche Neubauten (KFN): Auszahlung der KfW-Förderung
Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt und ist anschließend komplett oder in Teilbeträgen innerhalb eines Jahres abrufbar. Wenn der Kredit in diesem Zeitraum nicht abgerufen wird, verlangt die KfW ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag.
Tipp: Wenn Bauherren und Käufer bereits wissen, dass sich das Bauprojekt verzögern wird und sie den Kreditbetrag erst später abrufen werden, können sie eine Verlängerung um maximal 24 Monate beantragen.
Klimafreundliche Neubauten (KFN): Rückzahlung der KfW-Förderung
Handelt es sich um ein Annuitätendarlehen, wird der Kreditbetrag nach Ablauf der Tilgungsfreijahre monatlich nach einem festgelegten Tilgungsplan zurückgezahlt. Sondertilgungen in Teilen sind zwar nicht möglich, jedoch können Kreditnehmer das Darlehen auf einmal an die KfW-Bank zurückzahlen. In diesem Fall kommt allerdings zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung auf sie zu.
02.03.2023, immowelt.de