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Neuer Mietspiegel

Am 01. Juli 2022 tritt der neue Mietspiegel in Kraft.

Anhand fester Kriterien können in Deutschland, je nach Stadt und Region, Wohnungen und Mieten verglichen werden. 

Das Neue dabei ist, dass zukünftig alle Städte ab 50.000 Einwohner spätestens ab dem 1. Januar 2023 einen Mietspiegel aufstellen müssen. Daran können sich dann Mieter wie Vermieter orientieren.

Für einen qualifizierten Mietspiegel läuft die Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Dieser wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. 
Lief in Städten ohne Mietspiegel die Mietpreisbremse mangels Anhaltspunkten bislang ins Leere, so wird sich das in den betroffenen Städten 
ändern. 

Zum neuen Mietspiegel gibt es auch eine Auskunftspflicht. 

Zufällig ausgewählte Mieter und Vermieter müssen der zuständigen Behörde Auskunft zur Wohnung und zu den Mieten geben. 

Wer keine Daten angibt, kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro Bußgeld belangt werden.

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Sprechen Sie uns an. Lütt Immobilien, Ihre regionalen Immobilien(Miet)experten.

Telefon 0431 5355 07-0 oder Mail
info@luett-immobilien.de

17.02.2022,

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