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Wohngeld Plus und ein neuer Zuschuss zum Heizen

Ab Januar gibt es einen Mietzuschuss für mehr Haushalte als bisher. Außerdem wird das Wohngeld im Schnitt um 190 Euro monatlich aufgestockt. Das passenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen – der Bundestag muss noch zustimmen. Auch einen zweiten Heizkostenzuschuss soll es geben.

Die Preise steigen. Deshalb sollen ab Januar 2023 bis zu 1,4 Millionen mehr Haushalte in Deutschland als bisher (600.000 Haushalte) einen staatlichen Mietzuschuss bekommen – das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro pro Monat aufgestockt werden. Im Schnitt soll es künftig monatlich rund 370 Euro geben. Parallel dazu gibt es für Wohngeldbezieher sowie für viele Studenten und Azubis einen zweiten Zuschuss zu den Heizkosten. Entsprechende Pläne von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hat das Bundeskabinett am 28. September beschlossen.

"Viele Menschen in unserem Land haben Angst vor dem kalten Winter. Sie wissen nicht, ob sie Gas und Strom bezahlen können, wenn die Wohnkosten schon einen Großteil ihres Haushaltseinkommens ausmachen", begründete Geywitz die Reformen. Als nächstes ist der Bundestag am Zug.

Der Bund will laut Ministerin Geywitz mit 1,85 Milliarden Euro die Hälfte der Kosten übernehmen, die andere Hälfte solle von den Ländern kommen. Hier ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen: Die Bundesländer haben bereits betont, sie sähen den Bund vollständig in der Pflicht.

Hohe Energiepreise: Doppelter Mietzuschuss soll Wohngeldhaushalte entlasten
Das Wohngeld können grundsätzlich Mieter beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber trotzdem wenig Geld zur Verfügung haben – die beispielsweise Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Das hatte sich die Ampel-Koalition im Zuge des dritten Entlastungspakets angesichts der hohen Energiepreise vorgenommen. Die Höhe des Wohngelds hängt aber auch von der Miete, der Haushaltsgröße und dem Wohnort ab. Wer den Mietzuschuss bekommen kann, lässt sich online mit dem  Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums ausrechnen.

Nach einer Rechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln ist ein Single, der in einer besonders teuren Gegend lebt, bis zu einem Einkommen von rund 2.300 Euro brutto wohngeldberechtigt. Gleiches gelte für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend mit Einkommen unter rund 5.000 Euro.

Zusätzlich zum Wohngeld brachte das Kabinett einen zweiten Heizkostenzuschuss auf den Weg. Wer allein lebt und Wohngeld bezieht, soll einmalig 415 Euro bekommen, ein Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro. Für jede weitere Person werden 100 Euro dazu gezahlt. Studenten, die Bafög bekommen, und Azubis mit staatlicher Unterstützung erhalten pauschal 345 Euro. Das Gesetz für den ersten Zuschuss zum Heizen kam im April.

Heizkostenzuschuss: Teil des Koalitionsvertrags
Am 2. Februar brachte die Bundesregierung dann den ersten einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten auf den Weg, nachdem seit Beginn des Krieges in der Ukraine die Energiepreise schon drastisch gestiegen sind. Der Bundestag hatte den von Bauministerin Geywitz vorgelegten Gesetzentwurf am 17. März beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. April zu.

Wohngeldbezieher, die allein leben, erhielten einmalig 270 Euro – statt wie bisher vorgesehen 135 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro statt 175 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner wurden 70 Euro statt 35 Euro überwiesen. Studierende, Auszubildende und andere Berechtigte erhielten pauschal 230 Euro statt 115 Euro. Das Geld wurde ohne Antrag direkt auf die Konten überwiesen. Der Bund bezifferte die Kosten für den ersten Heizkostenzuschuss auf rund 370 Millionen Euro.

Der Heizkostenzuschuss zusätzlich zu einer Klimakomponente und einem erhöhten Wohngeld ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben, um Mehrkosten aus den kalten Wintermonaten zu kompensieren.

CO2-Komponente: Wohngeld erhöht sich seit 2022 dynamisch
Die automatische Anpassung des Wohngeldes trat Anfang 2022 in Kraft. Pro Haushalt erhöhte sich damit der Zuschuss im Rahmen der Wohngeldreform im Schnitt um 13 Euro. Damit Geringverdiener durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas nicht extra belastet werden, gibt es bereits seit Januar 2021 die Wohngeld-CO2-Entlastungspauschale (CO2-Komponente) als Zuschlag zur Miete.

Diese Wohngeldreform wurde noch in der vergangenen Legislatur beschlossen. Den  Gesetzentwurf "zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung" nickte der alte Bundestag am 23.4.2020 ab. Der Bundesrat billigte die CO2-Komponente beim Wohngeld am 15.5.2020. Die erste Erhöhung des Wohngeldes gab es im Januar 2021. Seit 2022 wird das Wohngeld alle zwei Jahre dynamisch angepasst.

Wohngeld extra für die deutschen Inseln
Das Wohnen auf den Inseln ist wegen des knappen Wohnraums meistens noch teurer als auf dem Festland. Die Höhe des Wohngeldzuschusses für Haushalte mit kleinem Einkommen hatte sich dennoch bis Mitte 2020 nach den Durchschnittsmieten in Niedersachsen beziehungsweise Schleswig-Holstein gerichtet. Die Bundesregierung beschloss deshalb am 13.5.2020 eine neue Mietstufe für die ost- und nordfriesischen Inseln und für Hiddensee. Der Bundesrat stimmte der dafür erforderlichen Änderung der Wohngeldverordnung am 3.7.2020 zu. Seit August 2020 können Wohngeldberechtigte auf den Inseln höhere Zuschüsse erhalten.

Das neue Wohngeld wurde im Zuge der 2020er Wohngeldreform im Schnitt um etwa 30 Prozent angehoben. Um Haushalte in Regionen mit besonders hohen Mieten zu unterstützen, wurde außerdem eine zusätzliche "Mietenstufe VII" neben den sechs bisher geltenden Mietenstufen eingeführt. Regionale Unterschiede werden bei der Berechnung auch berücksichtigt.

29.09.2022, https://www.haufe.de/

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