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Zensus 2022

Am 15. Mai 2022 ist es wieder soweit, dann wird gezählt. 

Das Zensusgesetz 2022 verpflichtet alle Eigentümer und Verwalter, im Rahmen der gesonderten Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Auskunft über bestimmte Angaben zu den von ihnen vermieteten Wohnungen zu geben.

Zum Stichtag müssen dann die Eigentümer, Vermieter oder Immobilienverwalter, Informationen zu Wohnungen und Gebäuden an die Statistischen Ämter übermitteln. Dies dient der Erfüllung der EU-Verordnung Zensus (EG) Nr. 763/2008.

Unser Tipp:

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14.01.2022,

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